21. Dezember 2018 Johannes Wolters

Eure Meinung hierzu ist gefragt! Sollten Gehaltvorstellungen seitens des Arbeitgebers teil einer Stellenausschreibung sein?

INDAC.org postet gerne Stellenausschreibungen und Stellengesuche. Folgender Chat fand heute morgen auf Linked In statt, das Gespräch wurde hier anonymisiert.

Meine Frage an Euch: welche Erfahrungen habt Ihr da bei so etwas? Hier also das Chat Gepräch:

Chat-Beginn:

Lieber Johannes, hättest du eventuell Lust unsere Jobanzeige auch zu teilen? 🙂  Liebe Grüße

Johannes Wolters: Um welche Anzeige handelt es sich denn?

um die hier 🙂 (es folgt ein Link zur Stellenausschreibung)

Johannes Wolters: da steht nichts zum gehalt, soweit ich das sehe, wie wird das vergütet?

da steht dass der Bewerber uns seine Gehaltsvorstellungen mitteilen soll

Johannes Wolters: das würde heissen, ihr nehmt jemanden der billig ist und nicht jemand der qualifiziert ist.  wie wird das vergütet?

Johannes Wolters: Ist das Vollzeit oder Teilzeit?

Vollzeit

Nein das stimmt nicht. Es kommt darauf an wer sich bewirbt mit welchen Qualifikationen

Aber du musst die Anzeige auch nicht teilen. Kein Problem

Wir sind eine anständige Firma. Du musst deine schlechten Erfahrungen nicht auf uns projizieren 😉

Johannes Wolters: Interessante Verteidungungsstrategie, das mit der anständigen Firma. Hatte ich das in Zweifel gezogen? Deine Dünnhäutigkeit ist bemerkenswert.  Ihr sucht jemanden, deren/dessen Trätigkeit zwischen Social Media Kampagnen etc und alltägliche Büroarbeiten rangiert. Dies suggeriert Euer Text. Die Frage, wie Ihr das entlohnt, ist berechtigt meines Erachtens. Würde ich mich bewerben, wüsste ich für meinen Teil gerne, für was ich letztlich entlohnt werde, für das Erstellen von Social Media Kampagnen oder für die alltäglichen Büroarbeiten. Ich hatte so einen Job noch nie, habe also keine guten wie schlechten Erfahrungen. Ich frage nochmal, vielleicht jetzt etwas spezifischer, was ist das grundsätzliche Gehalt, was ihr für eine Vollzeitstelle in Eurer Anzeige zahlt?

Johannes Wolters: „gemäß eurer Anzeige zahlt?“

Sollte die Unterhaltung forgesetzt werden, werde ich die Beiträge hier nachtragen, bislang aber kam nichts mehr!

Was meint Ihr? Sollte eine Gehaltsvorstellung des potentiellen Arbeitgebers fester Bestandteil einer Stellenausschrteibung sein? Wie sind da Eure Erfahrungen? Rückmeldungen, die gerne anonymisiert auf den Blog gestellt werden bitte an indac@gmx.de

Würde mich sehr freuen, von Euch zu hören!

Johannes

Comments (2)

  1. Ich wäre dafür das der Arbeitgeber sowas mit in die Stellenbeschreibung schreibt. Er will ja auch vorab wissen mit wem er es zu tun hat. Oft muss man ja schon Hürde über Hürde nehmen, um überhaubt mal zu einem persönlichen Gespräch eingeladen zu werden. Da möchte ich schon wissen was der potenzielle Arbeitgeber so bereit ist für einen zu zahlen. Wenn man nämlich auf so grundlegender Ebene nicht zusammen kommt, warum sich dann mühevoll bewerben?

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