18. April 2020 Johannes Wolters

Kulturstaatsministerin Grütters schreibt den Deutschen Kurzfilmpreis 2020 aus

Anmeldung möglich bis zum 15. Mai!

 

  • Pressemitteilung 115
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

 

Im Herbst 2020 wird Kulturstaatsministerin Monika Grütters die Deutschen Kurzfilmpreise für herausragende Leistungen bei der Produktion von deutschen Filmen des kurzen Formats verleihen. Der Deutsche Kurzfilmpreis ist die höchste und bedeutendste Auszeichnung für Kurzfilme in Deutschland. Die Preisgala wird in Kooperation mit der Deutschen Film- und Fernsehakademie Berlin (DFFB) ausgerichtet.

Der Deutsche Kurzfilmpreis wird in fünf Kategorien vergeben:

  • Spielfilm bis 10 Minuten Laufzeit
  • Spielfilm von mehr als 10 Minuten bis 30 Minuten Laufzeit
  • Animationsfilm bis 30 Minuten Laufzeit
  • Experimentalfilm bis 30 Minuten Laufzeit
  • Dokumentarfilm bis 30 Minuten Laufzeit

Die Prämie für die Auszeichnung mit dem Deutschen Kurzfilmpreis beträgt 30.000 Euro. Die Nominierungsprämie in Höhe von 15.000 Euro wird im Falle der Auszeichnung auf die Prämie für den Deutschen Kurzfilmpreis angerechnet. Zudem kann im Rahmen der Verleihung des Deutschen Kurzfilmpreises ein Sonderpreis für die sog. mittellangen Filme von mehr als 30 Minuten bis 78 Minuten Laufzeit verliehen werden, der mit einer Prämie in Höhe von 20.000 Euro dotiert ist. Alle Prämien sind zweckgebunden zu verwenden für die Herstellung oder Vorbereitung eines neuen Films mit künstlerischer Qualität.

Die Entscheidung über Auszeichnungen und Nominierungen trifft die Kulturstaatsministerin auf der Grundlage der Empfehlungen einberufener Fachjurys.

Verbände und Einrichtungen des deutschen Films sind aufgerufen, filmkünstlerisch anspruchsvolle Vorschläge für eine Auszeichnung bis zum 15. Mai 2020 an die folgende Anschrift zu übermitteln:

Die Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien
Referat K 35
Postfach 17 02 86
53028 Bonn

Anschrift für Pakete:
Graurheindorfer Straße 198
53117 Bonn

Der zu verwendende Vorschlagsvordruck, das dazugehörige Merkblatt sowie eine Zusammenstellung von häufig gestellten Fragen (FAQ) sind unter www.kulturstaatsministerin.de (Anträge und Formulare / Kulturelle Filmförderung) abrufbar. Zudem finden Sie dort weitere Informationen zum Deutschen Kurzfilmpreis (Medien / Filmförderung / Preise / Deutscher Kurzfilmpreis).

Kontakt:

BKM, Filmreferat K 35, Tel.: +49 (0) 228 99 681 13672,
E-Mail: Sebastian.Schmidt[at]bkm.bund.de

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