22. Februar 2022 Johannes Wolters

Terminhinweis: Hamburg Animation Club #1 mit Gast Raman Djafari – 24.02.22 – 19:30 Uhr – Metropolis Kino Hamburg

24.02.22 – 19:30 Uhr – Metropolis Kino Hamburg
Tickest: https://www.metropoliskino.de/index.php?id=83

Der Animationsfilm in Hamburg hat viele Gesichter!

Mit der Veranstaltungsreihe „Hamburg Animation Club“ präsentiert der Autor und Filmemacher Till Penzek zusammen mit dem Metropolis Kino Hamburger Animationskünstler und ihre Filme.
In Gesprächen werden Blicke hinter die Kulissen individueller Projekte geworfen und dabei Arbeitsweisen und künstlerische Positionen beleuchtet.

Vorgestellt werden außerdem Animationsfilmprojekte, die sich aktuell noch in Produktion befinden sowie Arbeiten von Studierenden der Hamburger Hochschulen.

Der Hamburg Animation Club bietet dem Animationsfilm in Hamburg in all seinen Facetten eine Plattform und schafft ein Netzwerk für Kreative und Interessierte.

Raman Djafari

Der erste Gast des Hamburg Animation Clubs ist der Animationskünstler und Illustrator Raman Djafari. Durch seine farbintensiven kraftvollen Bilder
und seine fragmentarischen Erzählungen schafft Raman Djafari originäre Welten und surreale Charaktere, die zwischen Bekanntem und Fantastischem oszillieren.

Seine stilistische Bandbreite reicht von assoziativen Zeichentrick-Animationen, bis hin zu verblüffenden 3D-Characterdesigns, die in ihrer Haptik an analoge Knet- oder Puppentrickfilme erinnern.

Raman Djafari hat u.a. Illustrationen und Filme für Kunden wie den New Yorker, Medium oder Adult Swim produziert. Als Musikvideo-Regisseur arbeitet er mit vielen verschiedenen Musikern rund
um den Globus zusammen.
Aktuell wird er von „BlinkInk“, einem der bekanntesten britischen Animationsstudios vertreten.

https://ramandjafari.tumblr.com/

Aktuell gilt die 2G-Plus Regel. Kinobesucher benötigen einen Genesungs- oder Impfnachweis und zusätzlich einen Corona-Test (Schnelltest max. 24h alt oder ein PCR-Test max. 48h alt).
Mit dem Impfnachweis ist auch ein Lichtbildausweis vorzulegen.
Ausgenommen von der Testpflicht sind Personen mit einer Booster-Impfung und Kinder und Jugendliche bis 12 Jahre.

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